Stellen Sie oder Ihre Angehörigen sich auch Fragen wie diese?
Warum sollte ich Vorsorge treffen?
Wofür kann ich Vorsorge treffen?
Wen könnte ich bevollmächtigen?
Welche Form müssen die Vollmachten bzw. Verfügungen haben?
An dieser Stelle ist es nicht möglich die Fragen ausführlich zu beantworten. Dafür ist das Thema zu umfassend und die Wünsche und Vorstellungen der Fragesteller zu individuell.
Doch…
Jeder Mensch sollte sich vor einer Erkrankung oder Behinderung überlegen, wie in einem solchen Fall die persönliche Vertretung gewährleistet werden soll.
Die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten haben alle gemeinsam, dass sich in ihnen die Selbstbestimmung in einem hohen Maße wiederfindet. Diese ist in unserem Rechtssystem vielfach verankert und stellt sicher, dass persönliche Verträge zwischen Menschen einen breiten Raum finden. Oft können Ehrenamtliche hier eine erfüllende Aufgabe finden, bei der sie z. B. durch Betreuungsvereine professionell begleitet werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht können ein oder mehrere Vertrauenspersonen beauftragt werden, in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen tätig zu werden – mit allen Vor- und Nachteilen, die sich dann aus den rechtsverbindlichen Geschäften ergeben können. Bei einer Vollmacht ist eine Kontrolle durch Dritte im allgemeinen nicht ohne weiteres möglich.
In einer Betreuungsverfügung kann ein Betreuer vorgeschlagen werden, der dann vom Amtsgericht bestellt wird und unter dessen Kontrolle steht. Auch können Wünsche zur Führung der Betreuung geäußert werden.
Eine Patientenverfügung gibt Auskunft über Wünsche, Ansichten und Wertvorstellungen für Situaionen im Bereich medizinischer Behandlung und Versorgung, manchmal auch für Sterbeprozesse bis zum Ende des Lebens. Sie dient als Willensäußerung, wenn Sie sich zu unterschiedlichen Fragestellungen nicht (mehr) äußern können.
Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist somit eine wichtige Handlungsanleitung für Angehörige, Vollmachtnehmer, Ärzte, Betreuer und andere Menschen in Ihrem Umfeld. Sie sollte wohlüberlegt verfasst werden.