Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer
Nach zähen Verhandlungen, zahlreichen Stellungnahmen, Brandbriefen, Diskussionsrunden und Anhörungen, hat der Bundesrat am 15.12.23 beschlossen:
Auch rechtliche Betreuer erhalten einen Inflationsausgleich.
Ab dem 01.01.24 können auch ehrenamtliche Betreuer für den Zeitraum bis zum 31.12.25 pro geführter Betreuung pro Jahr eine Inflationsausgleichszahlung von 24 € geltend machen.