Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2020
Was kommt auf rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu?
Am 01.01.2020 tritt die 3. Stufe der Reform in Kraft. Damit kommt es vor allem für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben zu gravierenden Veränderungen.
Eingeführt wird z.B. das Antragsprinzip für Leistungen. Die Kenntnis eines Bedarfs reicht in Zukunft nicht mehr aus.
Es kommt zu einer Trennung von Fachleistungen (Eingliederungshilfe) und Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Wohngeld o.ä.).
Die Durchführung vieler Verfahrensschritte ist nur mit Zustimmung der Beteiligten möglich, weil das BTHG die Rechte und die Selbstbestimmung fördern möchte.
Das rechtzeitige Handeln der Betreuer und Bevollmächtigten ist daher zwingend erforderlich.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, finden Sie in den unten aufgeführten Links weitergehende Informationen zum BTHG.
Handreichung des Fachverbandes: Hier finden Sie die Aufgaben im Rahmen der Leistungstrennung erklärt und wertvolle Tipps, die ihnen die Arbeit erleichtern sollen. Ganz am Ende der Handreichung finden sie darüber hinaus eine Checkliste, aus der Sie alle Schritte auf einen Blick entnehmen können.
Die Handreichung können Sie als PDF unter folgendem Link herunterladen: https://www.diakonie-rwl.de/sites/default/files/aktuelles/2019-07-25-bthg-2020.pdf.
Weitere Links zum Thema:
http://www.teilhabegesetz.org//pages/posts/neuregelungen-durch-das-bundesteilhabegesetz847.php